Das Wachstumschancengesetz 2024 ist ein umfassendes Gesetzespaket, das darauf abzielt, das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland zu fördern, Innovationen zu unterstützen und Investitionen zu erleichtern. Für Unternehmer aller Größenordnungen bietet das Gesetz zahlreiche Neuerungen und Vorteile, die es gilt, optimal zu nutzen. Dieser Beitrag gibt einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Bestandteile des Gesetzes und deren Auswirkungen auf Unternehmen.

Überblick über die Hauptbestandteile des Gesetzes

Das Wachstumschancengesetz 2024 bringt bedeutende Änderungen und Erweiterungen in mehreren Bereichen:

Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Die degressive Abschreibung ermöglicht es Unternehmen, in den ersten Jahren nach Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Diese Regelung, die befristet eingeführt wird, soll die Investitionsbereitschaft und die Liquidität von Unternehmen erhöhen. Besonders für Investitionen in digitale Infrastruktur und erneuerbare Energien ist diese Abschreibung von Vorteil.

Sonderregelung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Unternehmer und Mitarbeiter profitieren von der neuen Regelung, die den Höchstbetrag für die Bemessungsgrundlage bei der privaten Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen von 60.000 auf 70.000 Euro anhebt. Dies senkt die steuerliche Belastung erheblich und fördert die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge. Unternehmen können dadurch nicht nur umweltfreundlicher werden, sondern auch finanzielle Vorteile nutzen.

Einführung von E-Invoicing

Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen verpflichtend. Dies soll die Effizienz und Transparenz in den Geschäftsprozessen erhöhen und die Digitalisierung vorantreiben.

Detaillierte Analyse der degressiven Abschreibung

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung erlaubt es Unternehmen, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts einen höheren Abschreibungsbetrag als im späteren Verlauf der Nutzungsdauer geltend zu machen. Diese Maßnahme soll kurzfristig die Steuerlast senken und somit die Investitionsbereitschaft erhöhen.

Praktische Beispiele:

Ein mittelständisches Unternehmen, das in eine neue Maschine investiert, kann von der degressiven Abschreibung erheblich profitieren. Die degressive Abschreibung erlaubt es Unternehmen, in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Wirtschaftsguts höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen als in den späteren Jahren. Das bedeutet, dass der Wert der Maschine schneller abgeschrieben wird, was zu einer sofortigen Reduzierung der Steuerlast führt.

Detaillierte Erklärung:

  • Investition in neue Maschine: Angenommen, ein mittelständisches Unternehmen kauft eine neue Maschine für 100.000 Euro.
  • Degressive Abschreibung: Mit der degressiven Abschreibung kann das Unternehmen in den ersten Jahren nach dem Kauf einen größeren Teil der 100.000 Euro als Abschreibung geltend machen. Beispielsweise könnte im ersten Jahr 25% des Anschaffungspreises abgeschrieben werden, was 25.000 Euro entspricht, im zweiten Jahr 20% des verbleibenden Wertes und so weiter.
  • Reduzierte Steuerlast: Durch diese hohen Abschreibungsbeträge in den Anfangsjahren reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens erheblich. Wenn der Unternehmenssteuersatz beispielsweise 30% beträgt, würde eine Abschreibung von 25.000 Euro zu einer Steuerersparnis von 7.500 Euro im ersten Jahr führen.
  • Erhöhte Liquidität: Die Steuerersparnis erhöht die Liquidität des Unternehmens. Das heißt, das Unternehmen hat mehr freie Mittel zur Verfügung, die es sonst als Steuern hätte zahlen müssen.
  • Weitere Investitionen: Mit der zusätzlichen Liquidität kann das Unternehmen weitere Investitionen tätigen, sei es in zusätzliche Maschinen, neue Technologien oder in die Erweiterung des Geschäftsbetriebs. Dies fördert das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Wie die SK Steuerkanzlei Ihnen bei der Planung und Umsetzung helfen kann:

  • Individuelle Beratung: Die Steuerexperten der SK Steuerkanzlei analysieren Ihre geplanten Investitionen und beraten Sie, wie Sie die degressive Abschreibung optimal nutzen können, um Ihre Steuerlast zu minimieren und Ihre Liquidität zu maximieren.
  • Steuererklärungen: Die SK Steuerkanzlei sorgt dafür, dass die degressive Abschreibung korrekt in Ihren Steuererklärungen berücksichtigt wird, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen steuerlichen Vorteile nutzen.
  • Liquiditätsplanung: Die Kanzlei hilft Ihnen bei der Erstellung von Liquiditätsprognosen, die die Auswirkungen der degressiven Abschreibung berücksichtigen, damit Sie die zusätzliche Liquidität strategisch einsetzen können.
  • Hilfreiche Tipps: Auf unserer Website finden Sie viele hilfreiche Tipps und Ressourcen zur korrekten Anwendung der degressiven Abschreibung und zur optimalen Nutzung der steuerlichen Vorteile.
  • Kontinuierliche Unterstützung: Die Kanzlei bietet laufende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Regelungen sind und diese effektiv nutzen können.

Die SK Steuerkanzlei ermöglicht mittelständischen Unternehmen, die Vorteile der degressiven Abschreibung und anderer Regelungen des Wachstumschancengesetzes 2024 voll auszuschöpfen, die steuerliche Belastung zu minimieren und das Wachstumspotenzial zu maximieren.

Sonderregelung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen

Das Wachstumschancengesetz 2024 bringt neben den genannten Neuerungen auch wichtige Änderungen für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen mit sich. Diese Sonderregelungen sind besonders für Unternehmer und Mitarbeiter interessant, die betriebliche Elektrofahrzeuge privat nutzen möchten.

Änderung der Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) wird die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO₂-Emissionen aufweist (reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge), nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) angesetzt. Dies bedeutet eine deutliche Steuererleichterung gegenüber konventionellen Fahrzeugen. Ähnlich verhält es sich bei der Fahrtenbuchregelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG, bei der ebenfalls nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen berücksichtigt wird.

Anhebung des Höchstbetrags

Bislang galt diese Regelung nur für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 EUR. Um der gestiegenen Nachfrage nach nachhaltiger Mobilität gerecht zu werden und die gestiegenen Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge zu berücksichtigen, wird dieser Höchstbetrag auf 70.000 EUR angehoben. Diese Änderung soll die Attraktivität der Anschaffung von Elektrofahrzeugen weiter steigern und damit einen Beitrag zu den Klimazielen der Bundesregierung leisten.

Auswirkungen für Unternehmer und Mitarbeiter

Die Anhebung des Höchstbetrags gilt für Elektro-Pkw, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden. Diese Regelung betrifft auch die Überlassung von betrieblichen Elektrofahrzeugen an Arbeitnehmer, wie in § 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG beschrieben. Damit wird die Nutzung von emissionsfreien Fahrzeugen im Unternehmenskontext noch attraktiver und unterstützt die Umstellung auf nachhaltige Mobilitätslösungen.

Anpassungen bei Hybridfahrzeugen

Es wurde ursprünglich geplant, die alternative Reichweitengrenze von 80 km bei Hybridfahrzeugen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 5 und Satz 3 Nr. 5 EStG) für Anschaffungen nach dem 31.12.2024 zu streichen. Diese Änderung wurde jedoch nach dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses doch nicht umgesetzt. Somit bleiben die bisherigen Regelungen für Hybridfahrzeuge weiterhin bestehen.

Die Sonderregelung zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes 2024 bietet Unternehmen und deren Mitarbeitern erhebliche steuerliche Vorteile und fördert die Verbreitung nachhaltiger Mobilität. Durch die Anhebung des Höchstbetrags auf 70.000 Euro wird zudem den gestiegenen Anschaffungskosten Rechnung getragen, was die Attraktivität dieser Fahrzeuge weiter erhöht. Unternehmen sollten diese Regelungen nutzen, um ihre Flotten umweltfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu realisieren.

Verpflichtende Einführung von E-Invoicing

Die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung ab 2025 bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Effizienzsteigerung: Automatisierte Rechnungsprozesse reduzieren den administrativen Aufwand und die Fehlerquote.
  • Kostensenkungen: Durch den Wegfall papierbasierter Prozesse können Unternehmen erhebliche Kosten sparen.
  • Verbesserung der Transparenz: Elektronische Rechnungen erleichtern die Nachverfolgung und das Monitoring von Geschäftstransaktionen.

Technische und organisatorische Umsetzung:

  • Unternehmen sollten rechtzeitig mit der Implementierung von E-Invoicing-Systemen beginnen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Das Wachstumschancengesetz 2024 bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Abschreibungen, Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung. Die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und die verpflichtende Einführung von E-Invoicing können die steuerliche Belastung senken und die Effizienz steigern.