Der Grundfreibetrag ist eine zentrale Komponente des deutschen Steuersystems und stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Doch im Vergleich zum Bürgergeld zeigt sich eine potenzielle Unterschätzung des Grundfreibetrags. Dieser Beitrag beleuchtet aktuelle Entwicklungen, rechtliche Hintergründe und mögliche Auswirkungen auf Steuerzahler.
Der Grundfreibetrag im Steuerjahr 2023 – Eine kritische Betrachtung
2023 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.908 Euro, eine Grenze, die das steuerfreie Existenzminimum sichern soll. Der Grundfreibetrag orientiert sich am sozialhilferechtlich definierten Existenzminimum, welches die Grenze für Steuerfreistellungen bildet.
Bedeutung des Grundfreibetrags im Steuerrecht
Der Grundfreibetrag ist mehr als eine steuerliche Größe; er dient der Sicherstellung des Existenzminimums und ist durch das Grundgesetz geschützt. Für Familien gibt es zusätzliche Kinderfreibeträge und Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltsverpflichtungen. Doch wie schneidet der Grundfreibetrag im Vergleich zu den Leistungen des Bürgergelds ab?
Bürgergeld vs. Grundfreibetrag – Ein ungleiches Paar
Das Bürgergeld sichert Personen ohne ausreichendes Einkommen den Lebensunterhalt. Ein Alleinstehender erhält 2023 monatlich 502 Euro, was einem Jahresbetrag von 6.024 Euro entspricht. Hinzu kommen Miet- und Nebenkostenzuschüsse, die oft bis zu 750 Euro monatlich ausmachen, was jährliche Leistungen von etwa 15.024 Euro ergibt – steuerfrei.
Ungleichbehandlung von Steuerzahlern
Ein Vergleich mit dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro zeigt, dass Steuerzahler, die knapp über dieser Grenze verdienen, benachteiligt sind. Während Bürgergeldempfänger umfangreiche steuerfreie Leistungen erhalten, greift bei Steuerzahlern mit einem Einkommen ab 10.909 Euro bereits eine Steuerlast. Diese Ungleichbehandlung führte schon 2022 zu verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entwicklung im Jahr 2024 – Missverhältnis bleibt bestehen
Im Jahr 2024 bleibt diese Schieflage bestehen. Der Regelsatz des Bürgergeldes steigt um 12 % auf 563 Euro monatlich (Jahresbetrag 6.756 Euro), während die Mietzuschüsse unverändert bleiben und die Gesamtleistung somit auf rund 15.756 Euro jährlich ansteigt. Der Grundfreibetrag wird hingegen nur um 6 % auf 11.555 Euro erhöht, wodurch das Ungleichgewicht weiter wächst und die Steuerlast vieler Bürger unverändert hoch bleibt.
Rechtliche Entwicklungen – Der Weg vor die Gerichte
Diese Ungleichbehandlung hat bereits zu Klagen geführt. Im Jahr 2024 überprüfte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und wies die Klage ab, ließ jedoch die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zu. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen III – R 26/24 weiterverhandelt.
Auswirkungen auf Steuerzahler
Steuerzahler, die sich durch die aktuelle Regelung benachteiligt fühlen, können Einspruch gegen ihre Steuerfestsetzung einlegen, bis der BFH eine Entscheidung trifft. Ob es zur Anpassung des Grundfreibetrags kommt, bleibt abzuwarten.
Die Rolle der SK Schümann & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft in diesem komplexen Umfeld
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Eine verfassungsmäßige Überprüfung ist notwendig
Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags im Vergleich zum Bürgergeld ist dringend erforderlich. Die bestehende Ungleichbehandlung führt zu einer unnötigen Steuerbelastung für viele Bürger, deren Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag liegt. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof eine gerechte Entscheidung trifft, die verfassungsrechtliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Bürger berücksichtigt. Die SK Schümann & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ihre steuerliche Position bestmöglich zu gestalten. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie in dieser komplexen Angelegenheit unterstützen können.