Im aktuellen Monatsrundschreiben informieren wir Sie über wichtige steuerrechtliche Entwicklungen und Entscheidungen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat klargestellt, dass das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 lediglich den Begriff der „Arbeitsstätte“ und nicht den der „Betriebsstätte“ verändert hat – und widerspricht damit der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen.

Außerdem beleuchten wir ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem es um die Frage ging, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn ein Freiberufler eine Leasingsonderzahlung in einen Zeitraum mit außergewöhnlich hoher beruflicher Nutzung des Fahrzeugs verlagert.

Weitere Themen umfassen die Verpflichtung von Arbeitgeber von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei der Gewährung von Altersfreizeit sowie den aktuellen Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz).

Dieser Entwurf beinhaltet auch Maßnahmen aus dem „Wachstumspaket – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ und zeigt, wie sich die steuerliche Landschaft zeitnah entwickeln könnte.

Sollten Sie Fragen zu diesen Themen oder anderen steuerrechtlichen Angelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir beraten Sie umfassend und kompetent.