Im aktuellen Monatsrundschreiben informieren wir Sie über bedeutende steuerrechtliche Entwicklungen und richtungsweisende Entscheidungen der Finanzgerichte.

Steuerliche Erleichterungen nur bei vollständiger Zahlung und Montage

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen wie den Einbau eines modernen Heizkessels erst nach vollständiger Zahlung und erfolgter Montage geltend gemacht werden können. Vorauszahlungen ohne Rechnungsstellung führen nicht zum Abzug von Handwerkerleistungen, wie das Finanzgericht Düsseldorf bestätigte.

Umsatzsteuerliche Klärungen bei Photovoltaikanlagen

Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Stromlieferungen durch Vermieter. Wird der Strom über eine eigene Photovoltaikanlage erzeugt und den Mietern gegen Entgelt bereitgestellt, handelt es sich um eine eigenständige umsatzsteuerpflichtige Leistung. Dies berechtigt den Vermieter zum Vorsteuerabzug.

Elektronische Rechnungen werden Pflicht

Ab dem 01.01.2025 gilt für alle Unternehmen die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich. Diese Maßnahme soll die Effizienz in Unternehmen steigern und den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen.

Änderungen bei der Umsatzbesteuerung von Milchersatzprodukten

Das Finanzgericht Baden-Württemberg stellte klar, dass Milchersatzprodukte wie Sojamilch oder Haferdrinks nicht unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen. Sie unterliegen daher dem Regelsteuersatz von 19 %.

Neue gesetzliche Entwicklungen

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines E-Fuels-only-Gesetzes vorgelegt. Dieses sieht steuerliche Vergünstigungen für Fahrzeuge vor, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden. Zudem wurde die Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen, die mit rund 32 Maßnahmen Unternehmen und Verwaltung um 420 Millionen Euro jährlich entlasten soll.

Sollten Sie Fragen zu diesen Themen oder weiteren steuerrechtlichen Angelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie umfassend und kompetent.