Im aktuellen Monatsrundschreiben informieren wir Sie über bedeutende steuerrechtliche Entwicklungen und richtungsweisende Entscheidungen der Finanzgerichte.
Steuerliche Entscheidungen und Hinweise
Ein wichtiges Thema ist die Aufteilung des Kaufpreises bei Eigentumswohnungen, insbesondere die Differenzierung zwischen Grund und Boden sowie dem Gebäude. Dabei wird klargestellt, dass vertraglich vereinbarte Aufteilungen grundsätzlich für die Besteuerung herangezogen werden, es sei denn, diese weichen in einer nicht haltbaren Weise von den realen Wertverhältnissen ab. Ergänzend wird auf die Nutzung einer Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums hingewiesen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Besteuerung des kommerzialisierbaren Namensrechts bei Influencern. Hier wird erläutert, dass ein solches Wirtschaftsgut steuerlich erst dann anerkannt wird, wenn Lizenzverträge abgeschlossen sind, die eine gewerbliche Nutzung nachweisen. Vor der Betriebseröffnung stellt ein Influencerprofil zusammen mit der Followerbasis kein steuerliches Wirtschaftsgut dar.
Die Monatsinformation thematisiert auch den Vorsteuerabzug bei nicht gelieferten Photovoltaikanlagen im Kontext von Anlagebetrug. Das Finanzgericht München entschied, dass der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung in einem solchen Fall zulässig sein kann, solange die Rechnungsangaben die Voraussetzungen dafür eindeutig erfüllen.
Gesetzgebungsverfahren
In Bezug auf die Gesetzgebungsverfahren wird auf den Status der steuerlichen Änderungen nach dem Bruch der Ampelkoalition eingegangen. Während einige Gesetzesvorhaben wie das Jahressteuergesetz 2024 weitergeführt werden, ist bei anderen Vorhaben aufgrund der politischen Situation kein klarer Zeitplan abzusehen.
Sozialversicherung 2025
Im Bericht werden die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2025 vorgestellt. Hervorgehoben wird, dass ab Januar 2025 einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen in ganz Deutschland gelten, wodurch die bisherige Trennung zwischen Ost und West aufgehoben wird. Dies ist Teil einer allgemeinen Anpassung der Sozialversicherungswerte an die Einkommensentwicklung.
Zinsen und Einspruch
Die Monatsinformation behandelt auch die Frage der Zinsen auf Steuerzahlungen bei Stundungen und Aussetzungen. Der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 6 % pro Jahr geäußert und die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Es wird empfohlen, Einsprüche gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen, da das Gerichtsurteil in der Zukunft zugunsten der Betroffenen ausfallen könnte. Dies betrifft nicht nur Zinsen für Aussetzungen und Stundungen, sondern auch für hinterzogene Steuern sowie Prozesszinsen. Betroffene können durch Einsprüche und die Beantragung des Ruhens des Verfahrens ihre Steuerbescheide offenhalten und mögliche Anpassungen später geltend machen.
Termine und Fristen
Abschließend bietet die Monatsinformation eine Übersicht über die Steuer- und Sozialversicherungsfälligkeiten für Dezember 2024 und Januar 2025.
Sollten Sie Fragen zu diesen Themen oder weiteren steuerrechtlichen Angelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie umfassend und kompetent.