Lohnsteuerkarten 2009 erstmals mit neuer Steueridentnummer
Ab dem kommenden Jahr ist auf der Lohnsteuerkarte auch die neue, bundeseinheitliche Steuernummer angegeben.
Die Gemeinden verschicken zurzeit die Lohnsteuerkarten 2009 an alle Arbeitnehmer. Die Eintragungen sollten im eigenen Interesse überprüft werden. Neu unter den Einträgen auf der Karte ist in diesem Jahr die elfstellige Steueridentifikationsnummer, soweit sie der Gemeinde bekannt ist. Enthält die Lohnsteuerkarte keine Steuernummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen.
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Weitere Informationen-
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- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV