Möglichkeit der Unfallversicherung für Vereinsmitglieder
Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.
Viele ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder sind heute nicht gegen Unfälle im Rahmen dieser Tätigkeit abgesichert. Nur gewählte Vorstände und Abteilungsleiter können derzeit in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert werden. Interessant ist deswegen eine kleine Gesetzesänderung mit großer Wirkung für Vereine, die im Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung" enthalten ist: Zukünftig sollen nicht nur gewählte, sondern alle "beauftragten" Mitglieder über ihren Verein versicherbar sein. Der Versicherungsschutz in der Verwaltungsberufsgenossenschaft kostet derzeit nur 2,73 Euro pro Kopf und Jahr. Hält sich der Bundestag an seinen Zeitplan, steht dieser Schutz für die Mitglieder den Vereinen voraussichtlich ab Spätherbst offen.
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Weitere Informationen-
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- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV