Phobie gegen amtliche Schreiben

Wer einen Bescheid wegen einer Phobie gegen amtliche Schreiben zu lange liegen lässt, darf nicht auf eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hoffen.

Mit einem kuriosen Fall musste sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz befassen: Dass ihr Einspruch gegen die Aufhebung des Kindergeldanspruchs verspätet einging, begründete eine Mutter mit ihrer Phobie gegen amtliche Schreiben. Derentwegen habe sie den Ablehnungsbescheid lange ungeöffnet liegen lassen. Doch der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hatte keinen Erfolg, denn nur eine schwere und plötzliche Erkrankung könnte einen solchen Antrag rechtfertigen.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen