Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer
Ob die Einbeziehung zukünftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer eine unzulässige Sonderumsatzsteuer ist, muss demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Vom Niedersächsichen Finanzgericht hat der Europäische Gerichtshof ein Problem zur Entscheidung vorgelegt bekommen. Es geht um die Frage, ob die Einbeziehung künftiger Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist, weil der Käufer auf die Bauleistungen außerdem auch Umsatzsteuer zahlen muss. Die Grunderwerbsteuer könnte dann nämlich den Charakter einer unzulässigen Sonderumsatzsteuer haben. Der Ausgang dieses Verfahrens ist höchst ungewiss, Betroffene können aber beim Finanzamt unter Hinweis auf das laufende Verfahren das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens beantragen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen