Mediationsverfahren ist kein Teil abzugsfähiger Scheidungskosten

Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.

Früher waren die Kosten eines Mediationsverfahrens als Ehescheidungskosten anerkannt und damit als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Voraussetzung war aber, dass das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren geschieden wird. Das hat sich geändert; nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr zum Abzug zu.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen