Beitragspflicht für Existenzgründer
Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.
Wenn Sie einen Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für die Gründung Ihres Unternehmens erhalten, unterliegen Sie zugleich der Rentenversicherungspflicht. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Sie dabei selbst dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen noch keine Erträge abwirft. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Jungunternehmer trotz ihrer Selbstständigkeit sowie möglicherweise unter der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkünfte nicht aus dem Schutz der Sozialversicherungen fallen, wofür allerdings auch entsprechende Beiträge zu zahlen sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen