Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Existenzgründer

Die Verlustverrechnungsbeschränkung, die für Steuersparmodelle geschaffen wurde, gilt ausdrücklich nicht für Anlaufverluste von Existenzgründern.

Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass die neue Verlustverrechnungsbeschränkung nur für negative Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen gilt, jedoch keine Anwendung auf Anlaufverluste von Existenz- und Firmengründern findet.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen