Fasadenrenovierung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Professionelle Handwerksarbeit ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern nur solche Tätigkeiten, die normalerweise auch von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden können.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen wird gerne in Anspruch genommen. Handwerkliche Tätigkeiten sind begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen, und die in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen. Handwerkliche Tätigkeiten, die nur von Fachkräften erledigt werden, gehören nicht dazu. Wie das Thüringer Finanzgericht entschieden hat, sind grundlegende Renovierungsarbeiten oder Aus- und Umbauten wie eine Fassadenrenovierung keine haushaltsnahen Dienstleistungen.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen