Verkauf von Bezugsrechten
Der Verkauf von Bezugsrechten für Aktien aus Kapitalerhöhungen unterliegt ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Halbeinkünfteverfahren auch für die Veräußerung von Bezugsrechten, die zum Erwerb neuer Aktien aus einer Kapitalerhöhung berechtigen, innerhalb der mit dem Erwerb der Aktien beginnenden Spekulationsfrist gilt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts werden dem halben Veräußerungspreis die halben Anschaffungskosten gegenübergestellt.
Werden Bezugsrechte und Aktien zusammen veräußert, so errechnet sich der erzielte Gewinn oder Verlust aus der Gegenüberstellung von Anschaffungskosten und den Einnahmen aus der Veräußerung (ohne Veräußerungskosten). Die Anschaffungskosten eines Bezugsrechts errechnen sich nach der Formel "Anschaffungskosten je Altaktie mal Börsenkurs Bezugsrecht geteilt durch Börsenkurs der Altaktie vor Kapitalerhöhung". Das Ergebnis ist im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren zu halbieren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen