Erleichterte GmbH-Gründung vorerst vertagt
Eine vereinfachte GmbH-Gründung wird nun wohl doch erst im nächsten Jahr oder sogar noch später Realität.
Das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetz für eine erleichterte GmbH-Gründung ist vorerst am Widerstand der Union gescheitert. Ursprünglich sollte mit diesem Gesetz das Mindeststammkapital für eine GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt werden - auch um auf die große Popularität der britischen Limited zu reagieren.
Die Union ist jedoch der Meinung, dass eine umfassende Reform des GmbH-Rechts notwendig ist und hat daher die Verabschiedung des Gesetzes noch vor den voraussichtlichen Neuwahlen verhindert. Auch die Regierung hatte eigentlich eine umfassende Reform in Arbeit, wollte diese aber erst in der nächsten Legislaturperiode umsetzen und nur vorab das Mindeststammkapital reduzieren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen