Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Deutschen Telekom
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.
Soweit in den Rechnungen der Deutschen Telekom die Leistungen anderer Anbieter abgerechnet werden, fehlen dort die Rechnungsangaben der anderen Netzbetreiber wie zum Beispiel die Steuer- und Rechnungsnummer. Wegen der seit 2004 verschärften Anforderungen an eine Rechnung ist damit eigentlich der Vorsteuerabzug in Gefahr.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz hat jetzt Entwarnung gegeben. Bis auf Weiteres kann aus den Rechnungen der Deutschen Telekom auch hinsichtlich der Abrechnung der Leistungen anderer Verbindungsnetzbetreiber der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Aus Vereinfachungsgründen wird die Deutsche Telekom als leistendes Unternehmen angesehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen