Kosten für berufsbedingten Umzug sind Werbungskosten
Die Kosten eines arbeitsbedingten Umzugs sind auch dann Werbungskosten, wenn dadurch eine Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen eintritt.
Umzugskosten können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Umzug beinahe ausschließlich arbeitsbedingt durchgeführt wird. Wenn der Umzug nicht auf einem Wechsel der Arbeitsstätte beruht, kommt auch eine deutliche Verkürzung der Fahrzeit in Betracht. Die Finanzverwaltung verlangt dazu üblicherweise eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde pro Tag.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg lässt jetzt aber bereits eine Fahrzeitverkürzung von weniger als einer Stunde ausreichen, wenn zusätzliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ersichtlich sind. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wenn sich gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für den anderen Ehegatten verschlechtern. Die Verkürzung des Arbeitsweges von 18 auf 2 Kilometer genügte denn auch den Richtern angesichts der Fahrzeitersparnis von 46 Minuten täglich. Da die Klägerin im Bereitschaftsdienst eines Krankenhauses tätig ist und unter Umständen mehrmals täglich zur Arbeit fahren muss, lag für die Richter eine ausreichende Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor, um den Werbungskostenabzug für die Umzugskosten abzunicken.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen