Beruflicher Nutzungsanteil bei PCs und Peripheriegeräten
Die Nutzung einer privaten PC-Anlage und der Peripheriegeräte kann im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung in einen beruflichen und einen privaten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.
Die Nutzung einer häuslichen PC-Anlage und der Peripheriegeräte kann im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung in einen beruflichen und einen privaten Nutzungsteil aufgeteilt werden. Dabei kommt es nicht einmal drauf an, dass Sie nachweisen, in welchem Umfang Sie den PC beruflich nutzen. Es genügt, dass Sie nachweisen, dass Sie den PC überhaupt beruflich nutzen.
Nutzen Sie die häusliche PC-Anlage nur außerhalb der Dienstzeiten, beispielsweise abends und am Wochenende, und nur in Ergänzung Ihrer beruflichen Tätigkeit, so wird der berufliche Nutzungsanteil im Wege der griffsweisen Schätzung mit 35 % angesetzt. Gleiches gilt für die Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker und Scanner, da sie selbständige Wirtschaftsgüter sind. Somit können die Aufwendungen für die entsprechenden Geräte in Höhe von 35 % als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen