Wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstücks
Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.
Haben Sie auf einem fremdem Grundstück für eigene Rechnung ein eigengenutztes Haus errichtet, können Sie als wirtschaftlicher Eigentümer dieses Grundstücks angesehen werden. Voraussetzung ist, dass Ihnen für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des Verkehrswerts des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben.
Sind Sie aufgrund eines solchen Anspruchs als wirtschaftlicher Eigentümer anerkannt, sind Sie zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung berechtigt. Die Auffassung, dass ein auf fremdem Grund und Boden errichtetes Gebäude dem Bauenden nicht zugerechnet werden kann, ist nicht mehr aktuell.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen