Die neue Renteninformation
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten jährlich eine schriftliche Renteninformation, die über bisherige Beitragszahlungen und zu erwartende Rentenansprüche Auskunft gibt.
Ab dem 1. Januar 2004 erhalten alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, jährlich eine schriftliche Renteninformation. Diese Information enthält Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung, die Höhe der Erwerbsminderungsrente, eine Prognose über das Rentenalter, Versicherungszeiten und bisher gezahlte Rentenbeiträge. Daneben ist auch ein Hinweis enthalten, wonach die Information auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Daten erstellt ist. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Renteninformation unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen steht.
Ihnen wird damit die Möglichkeit gegeben, sich jährlich ein Bild über Ihre Rentenansprüche machen zu können. Auf diese Weise können Sie sich genau mit der Rente befassen und gut überlegen, ob Sie eine zusätzliche private Absicherung für sich als notwendig erachten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen