Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder

Die pandemiebedingt verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen laufen nach und nach aus. Bei einer Selbstabgabe gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die reguläre Abgabefrist.

Wegen der Corona-Pandemie hat der Fiskus die Abgabefristen für die Jahressteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 um bis zu sechs Monate verlängert. Das sollte einerseits dem teilweise deutlich erhöhten Arbeitsaufkommen sowohl bei den Steuerzahlern als auch bei den Steuerberatern Rechnung tragen, andererseits aber auch eine einfache Lösung dafür schaffen, dass bestimmte Unterlagen in dieser Zeit zum Teil erst verspätet verfügbar waren. Weil eine schlagartige Rückkehr zu den regulären Abgabefristen aber weder bei den Finanzämtern noch bei den Steuerzahlern durchzusetzen gewesen wäre, hat man sich für ein gestaffeltes Modell entschieden. Die Verlängerung der Abgabefristen fällt also jedes Jahr etwas kürzer aus.

Wer seine Steuererklärungen selbst erstellt und beim Finanzamt abgibt, muss die Erklärungen für 2024 bereits dieses Jahr wieder zum regulären Termin, also spätestens bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Wird die Steuererklärung dagegen vom Steuerberater erstellt, gilt für 2024 nicht nur die in solchen Fällen gesetzlich geregelte generelle Fristverlängerung von sieben Monaten. Stattdessen bleiben bei den Erklärungen für 2024 zwei Monate zusätzlich und bei den Erklärungen für 2025 immerhin noch ein Monat zusätzlich Zeit. Die Abgabefristen laufen in diesen Fällen also bis zum 30. April 2026 für die Erklärungen für 2024 und bis zum 1. März 2027 für die Erklärungen für das Jahr 2025.


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