In 2022 deutlich weniger Vermögen vererbt und verschenkt
Im Jahr 2022 hat sich der Wert des verschenkten Betriebsvermögens mehr als halbiert, während vor allem Immobilienschenkungen zugenommen haben.
Im Jahr 2022 haben die Finanzämter Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes sank das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen damit um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr, in dem es seit 2009 den Höchstwert erreicht hatte. Für den Rückgang war vor allem das verschenkte Betriebsvermögen ausschlaggebend. Dieses halbierte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr und sank auf 12,4 Milliarden Euro, nachdem es sich noch 2021 mehr als verdoppelt hatte. Dadurch rangierte bei den Schenkungen im Jahr 2022 das verschenkte Grundvermögen mit 14,9 Milliarden Euro (+5,2 % zum Vorjahr) an erster Stelle, gefolgt von dem verschenkten übrigen Vermögen mit 13,6 Milliarden Euro (+6,4 % zum Vorjahr).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit