Verfassungsgericht verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag
Die Vorlage eines Finanzgerichts zur Prüfung der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen als unzulässig verworfen. In der Vorlage hatte das Finanzgericht den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig angegriffen, dessen Verfassungswidrigkeit allerdings nach Überzeugung des Verfassungsgerichts nicht sorgfältig genug geprüft. In dem Vorlagebeschluss ging es um den Soli für das Jahr 2007, und es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht das Thema "Soli" inzwischen für verfassungsrechtlich ausreichend abgehandelt hält, zumindest soweit es die Vergangenheit betrifft. An der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Solis ändert sich also vorerst nichts.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle