Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß
Anders als verschiedene Finanzgerichte hält der Bundesfinanzhof die Säumniszuschläge auch in einem Niedrigzinsumfeld für verfassungsgemäß.
Gegen die Höhe des Säumniszuschlags bestehen nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entgegen den Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte, die den Säumniszuschlägen auch einen teilweisen Zinscharakter bescheinigten, hält der Bundesfinanzhof die Zuschläge für ein Druckmittel eigener Art, das primär eine strafende Funktion habe. Daher würden Nachzahlungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschläge jeweils ganz eigenständige Sachverhalte abdecken, die nicht miteinander vergleichbar seien. Trotzdem ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn vor einem anderen Senat des Bundesfinanzhofs ist ebenfalls ein Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen anhängig, das noch nicht entschieden ist und doch noch beim Bundesverfassungsgericht landen könnte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle