Regelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen verlängert
Die Finanzverwaltung verlängert die Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bis Ende 2023.
Die Finanzverwaltung hat die im Frühjahr erlassenen Billigkeitsregelungen zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur erweiterten Kürzung, nach denen bis Ende 2023 nicht geprüft wird, ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt. Ebenfalls verlängert wurden die Regelungen für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV