Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll dauerhaft fallen
Die während der Corona-Pandemie vorübergehend angehobene Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll nun dauerhaft fallen.
Bisher können Rentner erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze unbeschränkt einer Nebentätigkeit nachgehen. Dagegen war bei einer vorgezogenen Rente bis 2019 nur ein Nebenverdienst von maximal 6.300 Euro im Jahr möglich, denn andernfalls drohte eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs. Aufgrund der Personalengpässe durch die Pandemie wurde die Grenze von 2020 bis 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Statt der bisher geplanten Rückkehr zur alten Grenze hat der Bundesarbeitsminister nun erklärt, dass die Grenze ab 2023 einfach ganz abgeschafft werden soll.
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Weitere Informationen-
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- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
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- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV