Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Ein Finanzgericht hat die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen gewährt, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge hat.
In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass an der Höhe der ab 2019 entstandenen Säumniszuschläge verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Bisher haben die Finanzgerichte solche Klagen zurückgewiesen, weil die Säumniszuschläge keinen klar definierten Zinsanteil haben, der einen Vergleich mit Marktzinsen erlauben würde. Die Klägerin berief sich allerdings auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs, in dem dieser ausführt, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel zur Höhe der Nachzahlungszinsen auf Säumniszuschläge übertragbar sind, soweit ihnen nicht die Funktion eines Druckmittels, sondern eine zinsähnliche Funktion zukommt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV