Sachbezugswerte für 2022
Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.
Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2022 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes vom Juni 2020 bis Juni 2021 angepasst. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 2,8 %, bei Unterkünften 1,7 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2022 bundeseinheitlich
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für eine freie Unterkunft monatlich 241 Euro (2021: 237 Euro) oder täglich 8,03 Euro;
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für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 9,00 Euro (2021: 8,77 Euro), davon entfallen 1,87 Euro auf ein Frühstück und je 3,57 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 270 Euro (bisher 263 Euro; Frühstück 56 statt 55 Euro, Mittag- und Abendessen 107 statt 104 Euro).
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Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV