Überbrückungs- und Neustarthilfe bis zum Jahresende verlängert
Mit Ausnahme der Restart-Prämie führt die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe unverändert bis zum Jahresende fort.
Während es für viele Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung verlängert deshalb die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Neustarthilfe über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember ist inhaltlich weitgehend identisch mit den Regelungen für den Zeitraum Juli bis September. Lediglich die Restart-Prämie fällt weg, weil die Regierung den Zweck dieser Prämie als erfüllt sieht.
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Weitere Informationen-
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- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV