Laufzeitbezogene Betrachtung einer Leasingsonderzahlung
In welcher Höhe eine Leasingsonderzahlung sofort in voller Höhe abziehbar ist, hängt vom betrieblichen Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags ab.
Die Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen können Einnahme-Überschuss-Rechner in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abziehen. Bei einer nur teilweisen betrieblichen Nutzung ist die Sonderzahlung entsprechend nur anteilig abziehbar. Dabei ist nach Überzeugung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein der Nutzungsanteil über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags entscheidend und nicht der Nutzungsanteil im Jahr der Sonderzahlung. Geklagt hatte ein Unternehmer, der das Auto im ersten Jahr nur zu 16 % privat nutzte, über den gesamten Zeitraum hinweg jedoch zu 82 %. Gegen das Urteil, laut dem nur 18 % der Sonderzahlung steuerlich anerkannt werden, hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV