Steuerpflicht einer Lebensversicherung nach Umschuldung
Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.
Die Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die als Sicherheit für einen Darlehensvertrag dient, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung eines Wirtschaftsguts dient, das zur Einkünfteerzielung bestimmt ist (z.B. vermietete Immobilie). Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass ein mit der Lebensversicherung besichertes Forwarddarlehen diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist. Dabei spielte es keine Rolle, dass der übersteigende Betrag nur zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wurde und damit ebenfalls für mit dem finanzierten Wirtschaftsgut zusammenhängende Aufwendungen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV