Grundsteuerreform beschlossen
Nach langem Streit haben sich Bund und Länder auf eine Grundsteuerreform geeinigt, die den Ländern die Option gibt, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage aufzustellen.
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 einem der wichtigsten und umstrittensten steuerpolitischen Projekte zugestimmt, nämlich der Reform der Grundsteuer. Die Reform besteht jetzt aus einer Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes sowie einer Grundgesetzänderung, die den Bundesländern erlaubt, eine andere Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als das jetzt beschlossene Grundsteuermodell anzusetzen. Entstehen den Ländern durch eine abweichende Regelung aber Steuermindereinnahmen, darf dies nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln, denn es braucht mehrere Jahre, für alle Immobilien die Daten für das neue Berechnungsmodell zusammenzutragen. Mehr zur Grundsteuerreform lesen Sie in der nächsten Ausgabe.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV