Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit.
Auch wenn zur Zeit viele Stellschrauben im Steuersystem angezogen statt gelockert werden, so sollte doch auf eine rühmliche Ausnahme hingewiesen werden. Durch ein im vergangenen August beschlossenes Gesetz werden Trinkgelder rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit, die bisherige Begrenzung auf 1.224 Euro ist entfallen.
Allerdings wurde - entgegen der früheren Regelung - an die Steuerfreiheit eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen