Berechnung des Solis mit oder ohne Gewerbesteuerermäßigung
Dass die Einkommensteuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte zur Kompensation der Gewerbesteuerbelastung nur für diese Einkünfte die Bemessungsgrundlage des Solis reduziert, ist verfassungskonform.
Um die zusätzliche Belastung gewerblicher Einkünfte mit Gewerbesteuer weitgehend auszugleichen, gibt es für diese Einkünfte bei der Einkommensteuer eine entsprechende Ermäßigung. Damit reduziert sich für gewerbliche Einkünfte auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Das ist aber nach Meinung des Bundesfinanzhofs kein Grund, auch bei anderen Einkunftsarten einen Abschlag von der Einkommensteuer für die Berechnung des Solidaritätszuschlags vorzunehmen. Die Ungleichbehandlung sei in der Gesamtschau aller Steuerarten gerechtfertigt und damit nicht verfassungswidrig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit