Steuerpläne: Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Um Geld in die leeren Kassen zu bekommen will die Regierung die Spekulationsfristen streichen und eine generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen einführen.
Eine der geplanten Maßnahmen der Regierungskoalition zur Erhöhung des Steueraufkommens sieht die Abschaffung der Spekulationsfristen für Wertpapiere und nicht selbstgenutzte Grundstücke vor. Damit werden Veräußerungsgewinne aus Verkäufen generell steuerpflichtig. Für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften wird ein Steuersatz von 15 % eingeführt.
Bei Verkäufen aus dem Bestand, also Fällen, in denen die Anschaffung vor, der Verkauf aber nach Inkrafttreten der Neuregelung liegt, werden pauschal 10 % Gewinn angesetzt, es fällt also eine Steuer von 1,5 % auf den Verkaufspreis an. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen geringeren Gewinn nachzuweisen. Als Stichtag ist bis jetzt der 21. Februar 2002 vorgesehen, da das Gesetz an diesem Tag verabschiedet werden soll. Insbesondere der Bundesrat könnte aber die Einführung der Neuregelung noch verhindern, verändern oder zumindest deutlich verzögern.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen