Kurzfristige Vermietung vor dem Verkauf einer Immobilie
Eine Vermietung für einige Monate nach Aufgabe der Selbstnutzung führt nicht zur Steuerpflicht des Wertzuwachses beim Verkauf im selben Jahr.
Wird ein Haus oder eine Wohnung nach weniger als zehn Jahren wieder verkauft, ist der Wertzuwachs als Spekulationsgewinn steuerpflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Der Bundesfinanzhof hatte zu dieser Regelung bereits entschieden, dass die Selbstnutzung nur im mittleren Jahr dieses Drei-Jahres-Zeitraums das gesamte Kalenderjahr umfassen muss. Ansonsten genügt ein zusammenhängender Zeitraum der Eigennutzung, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat deshalb nun klargestellt, dass auch eine kurzfristige Vermietung der Immobilie für einige Monate unmittelbar vor dem Verkauf keine Steuerpflicht auslöst, solange zu Beginn des Jahres noch eine Selbstnutzung vorlag.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen