Erbschaftsteuer ohne Steuerpause

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht dazu, dass bis zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform keine Erbschaftsteuer anfallen würde.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das alte Erbschaftsteuerrecht bis zum 30. Juni 2016 geändert werden, doch politische Differenzen hatten seinerzeit eine Neuregelung verzögert. Das Finanzgericht Köln hat nun klargestellt, dass Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren nicht zu einer Steuerpause führen. Auch die vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle unterliegen der Erbschaftsteuer.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen