EXIST-Gründerzuschuss führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen

Ein direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlter EXIST-Zuschuss ist keine Sonderbetriebseinnahme.

Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm, die direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlt werden, sind keine Sonderbetriebseinnahmen. Das folgt für das Finanzgericht Münster schon aus der Tatsache, dass die Zuschüsse bei der Gesellschaft nicht zu einer Gewinnminderung geführt haben. Außerdem handelt es sich nicht um eine Vergütung durch die Gesellschaft, weil die Mittel von der jeweiligen Universität gewährt werden. Auch eine Zahlung der Sonderbetriebseinnahmen von dritter Seite schließt das Gericht aus, weil keine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben ist.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen