Verlust nach Anlagebetrug mit Schneeballsystem
Der Verlust aus einem gewerblichen Investitionsprojekt ist als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Verlust aufgrund eines vom Anelger nicht erkannten Anlagebetrugs mit einem Schneeballsystem resultiert.
Beteiligt sich ein Kapitalanleger an einem Investitionsprojekt, das zu gewerblichen Einkünften führen soll, sich später aber als betrügerisches Schneeballsystem herausstellt, kann er den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend machen. Anders als reine Kapitalanleger dürfen Gewerbetreibende Verluste auch dann als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehen, wenn letztlich niemals Einnahmen erzielt werden. Aus diesem Grund hat der Bundesfinanzhof im Streit über den Kauf eines tatsächlich nicht existierenden Blockheizkraftwerks den Verlustabzug zugelassen. Ob ein gewerblicher Verlust vorliegt, sei nicht objektiv und rückblickend nach den tatsächlichen Verhältnissen vorzunehmen, sondern nach der Sichtweise des Steuerzahlers im Zeitpunkt des Abschlusses der maßgebenden Verträge.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen