Verlustabzug nach Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe

Erfüllen alle Erwerber aus einer Erwerbergruppe die Voraussetzungen der Konzernklausel, gilt ebenfalls eine Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung nach der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

Während über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft weiter gestritten wird, hat sich das Finanzministerium Schleswig-Holstein zur Ausnahmeregelung für Übertragungen von Gesellschaftsanteilen innerhalb eines Konzerns geäußert. Die Verlustabzugsbeschränkung greift demnach nicht nach dem Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe, wenn die Voraussetzungen der Konzernklausel für jeden einzelnen Erwerber erfüllt sind.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen