Sonderregelung zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2017
Weil das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 erst im Juli verfügbar sein wird, bleibt den Steuerzahlern dieses Jahr bis Ende August Zeit, die Körperschaftsteuererklärung abzugeben.
Das elektronische Formular für die Körperschaftsteuererklärung 2017 wird erst ab Ende Juli 2018 im ELSTER-Portal verfügbar sein. Derzeit wird der 24. Juli 2018 als Datum für die Bereitstellung genannt. Grund für die späte Bereitstellung sind umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung. Weil das Formular damit erst deutlich nach Ablauf der Abgabefrist für Steuerzahler liegt, die ihre Steuererklärung selbst einreichen, hat die Finanzverwaltung eine Sonderregelung zur Körperschaftsteuererklärung für 2017 geschaffen. Unternehmen, Vereine und andere Körperschaften können ihre Körperschaftsteuererklärung in diesem Jahr bis zum 31. August in Papierform oder elektronisch abgeben.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV