Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Fiskus
Auch die Finanzverwaltung muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung folgen und veröffentlicht ein Merkblatt mit Hinweisen für Steuerzahler.
Am 25. Mai 2018 tritt EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Nicht nur Unternehmen, Vereine und andere private Einrichtungen müssen den Vorgaben in der DSGVO folgen, sondern auch öffentliche Institutionen. Um den Informationspflichten zu genügen, hat das Bundesfinanzministerium nun ein sechsseitiges Merkblatt mit Erläuterungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Steuerzahlerdaten erstellt, das u.a. unter http://www.finanzamt.de und auf der ELSTER-Website abrufbar ist.
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Weitere Informationen-
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- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV