Beitrag zur Rentenversicherung sinkt 2018 auf 18,6 %
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.
Die Rentenversicherung profitiert von der weiterhin erfreulichen Lage am Arbeitsmarkt. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt daher zum 1. Januar 2018 um 0,1 % auf 18,6 %. Analog sinkt der Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 24,7 %. Nach der aktuellen Finanzlage soll der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6 % liegen. Anschließend steigt er schrittweise wieder an über 20,0 % im Jahr 2025 bis auf 21,6 % im Jahr 2030. Die Beitragssatzverordnung 2018 mit dieser Änderung hat das Bundeskabinett bereits beschlossen, sodass nur noch der Bundesrat in der letzten Sitzung des laufenden Jahres der Beitragssatzänderung zustimmen muss.
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Weitere Informationen-
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- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV