Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund
Bei der Schenkung eines GmbH-Anteils an einen Freund ist auch bei einer langjährigen Freundschaft nicht automatisch eine unentgeltliche Übertragung anzunehmen.
Nachdem er von seinem Freund einen Anteil an einer GmbH geschenkt bekommen und weiterverkauft hatte, stritt sich der Beschenkte mit dem Finanzamt, ob die ursprüngliche Übertragung tatsächlich unentgeltlich war oder nicht. Wäre das der Fall, könnte der Beschenkte die Differenz zwischen den Anschaffungskosten des Schenkers und seinem niedrigeren Verkaufserlös steuermindernd geltend machen. Das Finanzgericht ging von einer unentgeltlichen Übertragung aus. Doch der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts in so einem Fall nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen den Beteiligten als widerlegt anzusehen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen