Multinationale Vereinbarung gegen Steuergestaltungen
Mehr als 60 Länder haben gemeinsam vereinbart, durch Anpassung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen aggresiven Steuergestaltungen von multinationalen Unternehmen entgegenzuwirken.
Deutschland hat gemeinsam mit 66 weiteren Ländern im Juni ein Abkommen unterzeichnet, das Teil des von den G20 initiierten BEPS-Projekts ist. Damit sollen zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beteiligten Staaten geändert und ergänzt werden, um aggressiven Steuergestaltungen durch Großkonzerne und multinationale Unternehmen einen Riegel vorzuschieben. Insgesamt etwa 1.100 der weltweit rund 3.000 Doppelbesteuerungsabkommen sollen nun in einem Durchgang geändert werden, statt zeitaufwendig für jedes Abkommen einzeln Änderungen auszuhandeln.
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Weitere Informationen-
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- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV