Nachzahlungszinssatz von 6 % auch 2013 verfassungsgemäß
Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.
Je länger die Niedrigzinsphase andauert, desto mehr häufen sich die Klagen gegen den in der Abgabenordnung festgelegten Zinssatz von 6 % auf Steuererstattungen und -nachzahlungen. Im neuesten Urteil zu der Frage hält das Finanzgericht München den Zinssatz zumindest bis einschließlich 2013 weiterhin für verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Zinssatz an die Entwicklung des Kapitalmarkts anzupassen. Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, der sich damit wieder einmal mit dem Thema auseinandersetzen muss.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV