Goldfinger-Modell ist legitim
Der Bundesfinanzhof hat das als Goldfinger-Modell bekannt gewordene Steuersparmodell mit dem Handel von Gold als legitim eingestuft.
Beim Goldfinger-Steuersparmodell gründeten Steuerzahler in Großbritannien eine Gesellschaft und nahmen den kreditfinanzierten Handel mit Gold auf. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dieses Modell bis zu einer gesetzlichen Änderung, die das Modell aushebeln sollte, ein legitimer Gewerbebetrieb war. Damit wirken sich die Anschaffungskosten für das Gold für die Anleger vorübergehend (Inlandsfall) oder dauerhaft (Auslandsfall) steuermindernd aus.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle