Mehr Zeit für elektronische Einkommensteuererklärung 2016
Zumindest in Bayern und Nordrhein-Westfalen dürfen sich Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst elektronisch übermitteln, dieses Jahr zwei Monate länger Zeit lassen.
Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten, das ab 2019 allen Steuerzahlern zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung einräumt. Die beiden größten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen gewähren die längere Abgabefrist unter einer Bedingung sogar schon ab diesem Jahr. Voraussetzung ist nämlich, dass die Steuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Wer bereits die elektronische Abgabe nutzt oder sich bis Ende Mai registriert, darf sich in diesen beiden Bundesländern mit der Einkommensteuererklärung 2016 Zeit lassen bis zum 31. Juli. Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung bleibt dagegen die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2017 bestehen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV