Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Als vorbereitende Maßnahme für die Einführung der Pkw-Maut werden die Steuersätze bei der Kfz-Steuer noch einmal entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission angepasst.
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Kfz-Steuer auf den Weg gebracht, um die Einführung der Pkw-Maut vorzubereiten und den Bedenken der EU-Kommission hinsichtlich der Einführung der Infrastrukturabgabe Rechnung zu tragen. Für besonders schadstoffarme Euro-6-Pkw gibt es eine Entlastung, die über der Infrastrukturabgabe liegt. Konkret werden die Steuerentlastungsbeträge je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum von bisher 2,00 Euro auf 2,32 Euro bei Benzinern und von bisher 5,00 Euro auf 5,32 Euro bei Dieselmotoren erhöht. In den ersten zwei Jahren ab dem Beginn der Abgabenerhebung beträgt die Steuerentlastung je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum sogar 2,45 Euro für Benzinmotoren und 5,45 Euro für Dieselmotoren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Künstlersozialabgabe bleibt 2025 unverändert bei 5,0 %
- Steuerbefreiung von Musikunterricht
- Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig
- Nachträgliche Betriebsausgaben nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
- Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Aussetzungszinsen ab 2019 möglicherweise verfassungswidrig
- Kosten für Abriss und Neubau eines belasteten Hauses
- Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen
- Meldepflicht für Kassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme
- Ergänzungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV