Neue Taxonomie für die E-Bilanz
Ab 2017 gilt die neu veröffentlichte Version der Taxonomie für die E-Bilanz, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen enthält.
Das Bundesfinanzministerium hat die Version 6.0 der Taxonomie für die E-Bilanz veröffentlicht. Darin wurden vor allem Felder für die Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens ergänzt, die künftig verpflichtend sind. Außerdem gibt es Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Schließlich wurden Ergänzungen für das ELBA-Projekt der deutschen Kreditwirtschaft in das Datenschema aufgenommen. Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen (Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit